Allgemeine geschäftbedingungen

  • 1 Geltungsbereich.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte vom Baltic Couture Schneidermeisterin Freya Ruschke nachstehend Dienstleister genannt, mit seinem Vertragspartner nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB
abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

  • 2 Vertragsgegenstand.

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

  • 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Schneidermeisterin Freya Ruschke zustande.

(2) Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber als anerkannt und somit rechtsverbindlich. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil, außer diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  • 4 Vertragsdauer und Kündigung.

(1) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

(2) Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.

(3) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich.

Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:
der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet,

der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

(4) Eine Kündigung ist nicht möglich, sobald wir eine Sache verändern (gilt für Änderungen und Reparaturen).

(5) Kündigungsfolgen:
Im Falle einer wirksamen Kündigung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Bei Sonderbestellungen wie z. B. maßgeschneiderter Kleidung übernimmt der Auftraggeber die kompletten bis dahin von uns geleisteten Kosten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

  • 5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner.

(1) Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

(2) Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

(3) Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

  • 6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des vorkalkulierten Bestellwertes fällig.

(2) Zahlungen erfolgen Bar, per Überweisung oder EC Karte sofort nach Auftragserteilung und/oder Rechnungserhalt. Die Fertigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang der Anzahlung. Durch verspätete Zahlung eintretende Lieferverzögerungen sind vom Auftraggeber zu vertreten.

(3) Die Restzahlung in Höhe von 50 Prozent wird bei Warenübergabe und Rechnungserhalt fällig.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.

(5) Wurde die Ware 30 Tage nach Waren- und/oder Rechnungserhalt noch nicht vollständig bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann der Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen verlangen, die 5% über dem jeweiligen aktuellen Basissatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juli 1998 liegen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

  • 7 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  • 8 Gerichtsstand.

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Kiel.

  • 9 Unsere Änderungsservice.

(1) Aus Gründen der Hygiene bitten wir alle unsere Kunden nur gereinigte Kleidungsstücke zu uns zu bringen.
Es bleibt uns vorbehalten für nicht gereinigte Kleidungsstucke ein Preisaufschlag von 5 Euro/Stück zu verlangen.

(2) Alle Änderungsangebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.
(3) Wir ändern die Kleidung auch nach den vom Kunden angegebenen Maßen und lehnen daher jegliche Haftung für unpassende Kleidung ab. Wir weisen darauf hin, dass eine nachträgliche Änderung der Kleidung möglich ist. Die Kostenübernahme oder -teilung richtet sich nach dem Einzelfall.
(4) Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen vom Abholdatum angenommen.
(5) Wir übernehmen keine Garantie für fremd hergestellten Waren.
(6) Schäden, die durch unsachgemäße Maßnahmen des Kunden hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Baltic Couture.

  • 10 Abholungsverzug

Für geänderte Kleidungsstücke und Neuanfertigungen, die im Laufe von 6 Monaten nicht abgeholt werden, trägt Baltic Couture Schneidermeisterin Freya Ruschke keine Haftung und wird von weiterer Aufbewahrung befreit. Wir behalten uns vor, die entsprechenden Kleidungsstücke einer gemeinnützigen Einrichtung zu übergeben oder anderweitig zu entsorgen.

  • 11 Eigentumsvorbehalt/ Zurückhaltung.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die neuangefertigte Ware, Kleidungsänderung oder Reparatur Eigentum von Baltic Couture Schneidermeisterin Freya Ruschke.

  • 12 Datenspeicherung.

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

  • 13 Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame Bestimmung, die den mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht.

Sollten sich in den ABG ergänzungsbedürftige Lücken offenbaren, sind diese so auszufüllen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.